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Die Einzelaufzeichnungspflicht ist ein Teil der KassenSichV und verlangt, dass sämtliche Geschäftsvorfälle direkt nach dem Abschluss aufgezeichnet werden müssen. Folgende Daten müssen dabei angegeben werden: der verkaufte Artikel, der Endverkaufspreis, der Umsatzsteuersatz, Zeitpunkt, Anzahl und Rabatt. Diese Daten müssen nicht unbedingt gedruckt werden.
Die Artikel müssen jedoch nicht einzeln gebucht werden. Außerdem muss der Name des Geschäftspartners angegeben werden, sofern es sich nicht um alltägliche Laufkundschaft handelt und der Vorgang vom Finanzamt nicht nachprüfungswürdig ist.
Das genaue Gesetz findest Du hier: