Willkommen beim retail7 Support
Durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die am 01.01.2020 in Deutschland gilt, müssen sich Kassenbesitzer an eine Belegausgabepflicht halten. Das bedeutet, dass zu jeder Transaktion eine Quittung entweder ausgedruckt oder elektronisch (JPEG, PDF) per E-Mail/QR-Code/App dem Kunden angeboten werden muss.
Den ausgedruckten Bon muss der Kunde nicht annehmen, aber der Beweis für die Transaktion muss trotzdem für das Finanzamt vorliegen. Geschieht dies nicht, kann dem Geschäft eine Strafe bis zu 25 000 Euro drohen. Lediglich kleine Läden mit vielen nicht bekannten Personen als Käufern, können eine Befreiung beim Finanzamt beantragen.
Liegt keine sachliche oder persönliche Härte bei der Buchführung-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht vor, kann der Antrag abgelehnt werden. Selbst eine bewilligte Befreiung kann jederzeit widerrufen werden.
Das Kassensystem von retail7 bietet Dir natürlich mehrere Möglichkeiten, um die Bonpflicht in Deinem Geschäft umzusetzen. Beispielsweise über einen QR-Code auf dem retail7 Kundendisplay oder auch über die eMailBon App (https://www.emailbon.de).
Weitere Informationen findest Du hier: https://kassennachschau.eu.